SOZIALRECHT

SOZIALRECHT

Besonders Erwerbslose, die Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld 2 beziehen, berate und vertrete ich als Kieler Anwalt für Sozialrecht bei Konflikten mit der Bundesagentur für Arbeit, wenn es um die Gewährung oder Rückforderung von Leistungen oder Leistungskürzungen geht sowie in puncto Anrechnung von Einkommen und Vermögen usw. Für Sie überprüfe ich die Richtigkeit von Bescheiden und Entscheidungen und fechte diese an, wenn die Möglichkeit dazu besteht.
Auch für Erwerbslose, die das Arbeitslosengeld 1 beziehen, stehe ich als Kieler Anwalt für Sozialrecht zur Verfügung. Zum Beispiel wenn es um Ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld geht, bei Sperrzeiten oder der Länge der gewährten Mittel.
Als Kieler Anwalt für Sozialrecht berate ich Sie außerdem bei Konflikten mit Ihrer Krankenkasse, zum Beispiel wenn es um Krankengeld, die Übernahme von ärztlichen Behandlungen sowie Versicherungs- und Beitragspflicht geht. Auch bei Konflikten mit Ihrer Pflegekasse, dem Versorgungsamt oder der Deutschen Rentenversicherung stehe ich Ihnen als Kieler Anwalt für Sozialrecht sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zur Seite. Weiterhin berate und vertrete ich Sie bei Konflikten mit der Berufsgenossenschaft (zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit).
Haben Sie Fragen an Ihren Kieler Anwalt für Sozialrecht?
Sie haben Fragen oder Beratungsbedarf an Ihren Anwalt für Sozialrecht in Kiel? Dann setzen Sie sich einfach mit meiner Kieler Kanzlei in Verbindung und vereinbaren einen Gesprächstermin.

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